Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zimmerei Kreuschner · Inhaber Henrik Kreuschner · Einzelunternehmen
Liensfelder Kirchenweg 7, 23719 Sarau
Telefon: 0176 23432330 · E-Mail: info@kreuschner-zimmerei.de
Website: https://zimmerei-kreuschner.de
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Werk- und Bauleistungen der Zimmerei Kreuschner (nachfolgend „wir“) gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung. Eine spätere Änderung auf unserer Website ändert bestehende Verträge nicht.
(2) Grundlage unserer Verträge ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die VOB/B wird durch diese AGB nicht vereinbart.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Leistungsumfang, Preise und eine etwaige Bindungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen beider Parteien zustande. Eine Anfrage über unsere Website ist noch keine Beauftragung.
(2) Wir halten den Auftrag und spätere Änderungen zur Nachvollziehbarkeit grundsätzlich in Textform, etwa per E-Mail, fest. Dies schließt die Wirksamkeit individueller mündlicher Vereinbarungen nicht aus, soweit keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Verbraucherbauverträge im Sinne von § 650i BGB bedürfen der Textform.
(3) Kosten für eine Angebotserstellung oder gesonderte Planungsleistungen werden nur erhoben, wenn dies zuvor vereinbart wurde.
§ 3 Leistungsumfang, Änderungen und Mitwirkung
(1) Wir schulden die vereinbarte, fachgerechte Leistung und den vertraglich festgelegten Werkerfolg. Grundlage sind insbesondere die vereinbarte Leistungsbeschreibung, Pläne und individuelle Abreden.
(2) Gewünschte Änderungen sowie ihre Auswirkungen auf Vergütung und Termine stimmen wir mit dem Auftraggeber ab. Zusätzliche Vergütung setzt eine entsprechende Vereinbarung oder einen gesetzlichen Anspruch voraus. Die gesetzlichen Rechte bei Änderungen von Bauverträgen, insbesondere nach §§ 650b und 650c BGB, bleiben unberührt.
(3) Der Auftraggeber ermöglicht den vereinbarten Zugang zur Baustelle und erbringt die ihm vertraglich zugewiesenen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig. Wer Genehmigungen, Planung, Statik, Baustrom, Bauwasser oder weitere Vorleistungen übernimmt, wird im jeweiligen Auftrag festgelegt. Unsere gesetzlichen Prüfungs- und Hinweispflichten bleiben bestehen.
(4) Erkennbare Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, vorhandene Bauteile oder bereitgestellte Materialien teilen wir dem Auftraggeber mit. Ansprüche wegen fehlender Mitwirkung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; eine automatische pauschale Mehrkostenbelastung wird nicht vereinbart.
(5) Für ergänzende Facharbeiten können wir qualifizierte Partnerbetriebe einsetzen, soweit keine persönliche Ausführung vereinbart ist. Für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten bleiben wir verantwortlich.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise und die vereinbarte Abrechnungsart, beispielsweise Pauschalpreis, Einheitspreise nach Aufmaß oder Stundenlohn. Preise gegenüber Verbrauchern werden einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Bei Angeboten an Unternehmer wird ausdrücklich ausgewiesen, ob Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart werden. Eine einseitige Preisänderung wird durch diese AGB nicht eingeräumt.
(2) Abschlagszahlungen können unter den Voraussetzungen des § 632a BGB entsprechend dem nachgewiesenen Leistungsstand verlangt werden. Bei Verbraucherbauverträgen gelten zusätzlich die Begrenzungen und Sicherheiten des § 650m BGB, insbesondere die Grenze von 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich Nachträgen sowie die gesetzliche Fertigstellungssicherheit.
(3) Soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen, jedoch erst, wenn auch die gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die Schlusszahlung sind insbesondere die Abnahme beziehungsweise ihre gesetzliche Entbehrlichkeit und bei Bauverträgen eine prüffähige Schlussrechnung nach § 650g Abs. 4 BGB maßgeblich. Die Frist beginnt erst, wenn die Rechnung zugegangen ist und diese Voraussetzungen vorliegen.
(4) Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte, insbesondere bei Mängeln, sowie Aufrechnungsrechte bleiben unberührt. Diese AGB begründen keine besondere Ausschlussfrist für Rechnungseinwendungen.
(5) Zahlungsverzug und seine Folgen richten sich nach dem Gesetz, insbesondere §§ 286 und 288 BGB. Eine Einstellung der Arbeiten erfolgt nur, soweit hierfür ein gesetzliches Recht besteht. Skonto bedarf einer Vereinbarung.
§ 5 Termine und Behinderungen
(1) Es gelten die vereinbarten Ausführungs- und Fertigstellungstermine. Unverbindliche Zeitprognosen werden als solche kenntlich gemacht.
(2) Über erkennbare Behinderungen und deren voraussichtliche Auswirkungen informieren wir den Auftraggeber zeitnah. Änderungen des Zeitplans werden abgestimmt. Ob eine Fristverlängerung, Entschädigung, Schadensersatz oder ein Recht zur Vertragsbeendigung besteht, richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen.
(3) Gesetzliche Rechte bei Verzögerungen werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Insbesondere wird keine pauschale Mindestnachfrist vereinbart.
§ 6 Abnahme
(1) Die Abnahme richtet sich nach § 640 BGB. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll kann vereinbart werden.
(2) Eine gesetzliche Abnahmefiktion setzt voraus, dass wir nach Fertigstellung eine angemessene Abnahmefrist setzen und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Bei Verbrauchern setzt sie zusätzlich voraus, dass wir zusammen mit der Aufforderung in Textform über die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme informieren. Eine zusätzliche automatische Abnahme nach zwölf Werktagen oder allein durch Nutzung wird durch diese AGB nicht vereinbart.
(3) Bei der Abnahme bekannte Mängel und entsprechende Rechtsvorbehalte sollten im Protokoll festgehalten werden. Für bekannte Mängel gilt § 640 Abs. 3 BGB. Rechte wegen bei der Abnahme unbekannter Mängel werden durch ein fehlendes Protokoll oder einen fehlenden Protokolleintrag nicht ausgeschlossen.
(4) Diese AGB begründen keine Verpflichtung zu Teilabnahmen.
§ 7 Mängelrechte und Verjährung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, insbesondere nach §§ 633 bis 639 BGB. Dazu gehören unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung, Selbstvornahme und Aufwendungsersatz, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) Die Verjährung richtet sich nach § 634a BGB. Bei Bauwerken und zugehörigen Planungs- oder Überwachungsleistungen gilt grundsätzlich eine Frist von fünf Jahren ab Abnahme; bei den von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB erfassten Arbeiten an Sachen grundsätzlich eine Frist von zwei Jahren ab Abnahme. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristen sowie die gesetzlichen Regeln zu Beginn, Hemmung, Neubeginn und arglistig verschwiegenen Mängeln.
(3) Bitte teilen Sie uns festgestellte Mängel möglichst zeitnah mit einer Beschreibung mit, gerne per E-Mail. Hierdurch wird weder eine besondere Formpflicht noch eine 14-tägige Ausschlussfrist für Mängelrechte begründet.
(4) Gelegenheit und Fristen zur Nacherfüllung richten sich nach dem Gesetz. Weitere Mängelrechte werden nicht pauschal von zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen abhängig gemacht. Eine allgemeine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB wird für unsere Werkleistungen durch diese AGB nicht eingeführt.
§ 8 Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keine zusätzlichen Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen.
§ 9 Materialien und Eigentum
Eigentumsübergang, gesetzliche Sicherungsrechte und die Folgen der Verbindung oder Verarbeitung von Materialien richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere entsteht durch diese AGB kein fortbestehendes Eigentum an Materialien, die nach dem Gesetz wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes geworden sind. Eine pauschale Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers wird nicht vereinbart.
§ 10 Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Werkvertrag bis zur Vollendung nach § 648 BGB kündigen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach dieser Vorschrift; insbesondere sind ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb beziehungsweise böswillig unterlassener Erwerb anzurechnen. Eine zusätzliche Kündigungs- oder Schadenspauschale von zehn Prozent wird nicht vereinbart.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB bleibt unberührt.
(3) Bei Bauverträgen ist die gesetzliche Schriftform nach § 650h BGB zu beachten. Eine einfache E-Mail genügt hierfür nicht. Die gesetzlich zulässige Ersetzung durch elektronische Form bleibt unberührt. Für andere Verträge gelten die jeweiligen gesetzlichen Formvorschriften.
§ 11 Widerrufsrechte von Verbrauchern
(1) Verbrauchern kann insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Für Verbraucherbauverträge gelten die besonderen gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 650l BGB.
(2) Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die für den konkreten Vertrag vorgeschriebene Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular gesondert. Diese AGB ersetzen diese Unterlagen nicht und enthalten keinen Verzicht auf ein Widerrufsrecht.
(3) Ein Leistungsbeginn vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist setzt die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Informationen voraus. Die Beauftragung allein gilt nicht als Verzicht auf ein Widerrufsrecht.
§ 12 Datenschutz und Streitbeilegung
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Betroffenenrechten stehen unter https://zimmerei-kreuschner.de/datenschutz. Erforderliche ergänzende Informationen zur Vertragsabwicklung werden gesondert bereitgestellt.
(2) Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, die ohne diese Rechtswahl anwendbar wären, unberührt.
(2) Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein besonderer ausschließlicher Gerichtsstand wird durch diese AGB nicht vereinbart.
(3) Die Folgen unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen richten sich nach § 306 BGB.
Stand: 10. September 2026 · Zimmerei Kreuschner, Inhaber Henrik Kreuschner